Impressum
Claudia Hertzberg
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13593 Berlin
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USt-Nr.: 13/344/00463
Inhaltlich verantwortlich: Claudia Hertzberg
Haftungsausschluss
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Quelle: mustervorlage.net/disclaimer-muster
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) regeln den mündlich oder schriftlich vereinbarten Vertrag zwischen der Fußpflegerin und der Kundin/dem Kunden (im Folgenden Kunde/Kunden genannt).
1.0 Behandlung
Die Fußpflege umfasst im begrenzten Umfang eine Fußanalyse und Diagnose, sowie die direkte, fachgerechte Behandlung der Füße. Zur Behandlung zählen folgende Leistungen:
- ein Fußbad,
- das Kürzen und Schleifen/Begradigen der Nägel, welches maschinell oder manuell erfolgen kann,
- das Reinigen des Nagelsaumes/Nagelpfalz,
- ggf. das Entfernen der Hornhaut und Schleifen der Fußsohle,
- ggf. das Entfernen von Hühneraugen (sofern vorhanden),
- die Pflege durch Creme oder Balsam mit pflanzlichen Wirkstoffen,
- kurze Fußmassage,
- ggf. das Desinfizieren kleinerer Wunden.
2.0 Rechte und Pflichten der Fußpflegerin und des Kunden
2.1 Verpflichtung der Fußpflegerin
Die Fußpflegerin verpflichtet sich, alle erforderlichen Arbeitsmaterialien und -mittel zu einer bestellten Fußpflege mitzubringen. Dies bezieht sich nicht auf die Bereitstellung von Strom und warmes Wasser. Die Fußpflegerin ist verpflichtet, Rücksicht auf die Bedürfnisse des Kunden zu nehmen und hat dafür Sorge zu tragen, dass es dem Kunden während der Behandlung gut geht. Des Weiteren verpflichtet sie sich, die Fußpflege gewissenhaft, sorgfältig und vollständig zu erbringen, sofern dies vom Kunden nicht boykottiert wird. Wenn der Kunde eine Rechnung über die erbrachte(n) Leistung(en) wünscht und diese bei der Terminvereinbarung bestellt, ist die Fußpflegerin verpflichtet, die Rechnung zum Termin mitzubringen. Die Rechnung ist kostenlos zur Verfügung zu stellen. Sie verpflichtet sich zu einem respektvollen Umgang mit dem Kunden, insbesondere bei vorliegen einer geistigen oder körperlichen Behinderung. Hierzu und im Übrigen gelten die gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen.
2.2 Verpflichtung des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, der Fußpflegerin für die Behandlung Strom und warmes Wasser kostenfrei zur Verfügung zu stellen, wenn sie wegen einer Fußpflege zum Kunden bestellt wird. Kommt der Kunde dieser Pflicht nicht nach, kann die Fußpflegerin die Behandlung ablehnen, es sei denn, die Fußsohlen (Planta pedis) können mit einem geeigneten Hautdesinfektionstuch gereinigt und die Nägel manuell geschliffen werden. Muss eine Fußpflege aus genannten Grund abgesagt oder verschoben werden, ist der Kunde verpflichtet, die Fußpflegerin trotzdem vollständig zu bezahlen. Nur 50% einer kompletten Fußpflege ohne Lack (siehe 1a unter Angebote & Preise) zahlt ein Kunde, wenn er einen Termin wissentlich oder unwissentlich nicht wahrnehmen, beziehungsweise einhalten kann und dies nicht mindestens 24 Stunden vorher telefonisch oder per E-mail mitgeteilt hat. Der Kunde ist verpflichtet, die Bezahlung der Behandlung(en) im Direktverfahren (Barzahlung) zu leisten. Außerdem verpflichtet er sich, den Gesamtwert (Fußpflege und ggf. Anfahrtskosten, sowie unter Umständen Kosten für einen zusätzlichen Zeitaufwand und/oder Material für Spangentechnik) passend zu bezahlen. Er ist auch verpflichtet, die Versandkosten einer angeforderten Rechnung zu übernehmen, wenn diese auf Wunsch des Kunden postalisch zugestellt werden soll. Kann der Gesamtwert einer Behandlung nicht oder nicht vollständig vor Ort bezahlt werden, so ist der Kunde verpflichtet, den Rechnungsbetrag oder die Differenz innerhalb einer Kalenderwoche nachzuzahlen. Der Kunde verpflichtet sich zu einem respektvollen Umgang mit der Fußpflegerin. Hierzu und im Übrigen gelten die gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen.
2.3 Rechte der Fußpflegerin
Die Fußpflegerin hat das Recht, einen Termin, welcher wissentlich oder unwissentlich nicht wahrgenommen oder eingehalten wird, mit 50% des Preises der kompletten Fußpflege ohne Lack (siehe 1a unter Angebote & Preise) zu berechnen. Ebenfalls steht ihr die Berechnung der Gesamtkosten einer solchen Fußpflege zu, wenn sie wegen einer Fußpflege zum Kunden bestellt wird und es durch Verschulden des Kunden dazu führt, dass die Fußpflege teilweise oder vollständig nicht ausgeführt werden kann. Die Fußpflegerin ist befugt, die Bezahlung ihrer Leistung(en) im Direktverfahren (Barzahlung) zu verlangen. Eine Verpflichtung zum Wechseln des Geldes besteht nicht. Des Weiteren ist sie befugt, Rechnungen, welche auf Wunsch des Kunden postalisch zugestellt werden, mit dem jeweils gültigen Versandwert zu berechnen.
2.4 Rechte des Kunden
Der Kunde hat das Recht, die Leistung(en) der Fußpflegerin unentgeltlich abzulehnen, wenn eine unsachgemäße Behandlung erfolgt. Der Kunde hat ebenfalls das Recht die Bezahlung zu verweigern, wenn (eine) schwere oder schwerwiegende Verletzung(en) verursacht wird/werden, die allein im Verantwortungsbereich der Fußpflegerin liegt. Hierzu zählen keine minimalen Verletzungen, wie unter 3.1 dieser AGB beschreiben. Auf Wunsch des Kunden ist ihm eine Rechnung auszuhändigen, welche zuvor telefonisch oder per E-mail, zusammen mit der Terminvereinbarung, angefordert werden muss.
3.0 Haftung bei Verletzungen
3.1 Haftung für Verletzungen, die von der Fußpflegerin zu verantworten sind
Werden Verletzungen verursacht, die alleine im Verantwortungsbereich der Fußpflegerin liegen, haftet die Fußpflegerin nur insoweit für eine Entschädigung, wenn zuvor keine schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, die die Fußpflegerin von ihren eigentlichen Aufgaben und Verantwortungen entbinden. Liegt jedoch eine solche Vereinbarung schriftlich vor, haftet der Kunde für alle entstehenden Folgen. Selten kann es vorkommen, dass minimale Verletzungen entstehen, welche z. B. durch das Entfernen oder Kürzen gerollter Nagelecken oder das Entfernen, bzw. Kürzen der Nagelhaut auftreten können. Solche Verletzungen sind aus der Haftpflicht grundsätzlich befreit, da sie dermaßen gering sind, dass eine vollständige Heilung meist nach wenigen Tagen erreicht ist.
3.2 Haftung für Verletzungen, die vom Kunden zu verantworten sind
Alle Verletzungen, die durch den Kunden verursacht werden oder durch das Verhalten des Kunden bedingt auftreten, fallen nicht in die Haftpflicht der Fußpflegerin. Für diese Verletzungen haftet der Kunde selbst im vollen Umfang. Diese können beispielsweise verursacht werden, durch Niesen, währen die Fußpflegerin mit scharfen oder spitzen Instrumenten arbeitet, das Wegziehen des Fußes ohne vorherige Ankündigung o.ä. Aktivitäten, Ohnmachtsanfälle oder Zuckerschock bei Diabetikern während einer Behandlung oder dergleichen. Der Kunde haftet ebenfalls vollständig für Verletzungen oder Schäden selbst, wenn er der Fußpflegerin wichtige Informationen, die die Behandlung betreffen, wissentlich oder unwissentlich vorenthält, z. B. über das Vorliegen von Allergien, der Einnahme blutverflüssigender Medikamente oder Schmerzmittel etc.
3.3 Höhe des Haftanspruchs bei Verletzungen
Die Höhe des Haftanspruchs richtet sich nach den Grad der Verletzung. Grundsätzlich werden minimale Verletzungen, wie unter 3.1 dieser AGB beschrieben, nicht entschädigt. Eine Entschädigung kann nur dann geleistet werden, wenn eine Verletzung verursacht wurde, die unbedingt ärztlich behandelt werden muss und zuvor keine schriftliche Vereinbarung über Risiken und mögliche Schäden getroffen wurde, die die Fußpflegerin von ihren eigentlichen Aufgaben und Verantwortungen entbinden. Die Höhe des Haftanspruchs ist abhängig von dem Verletzungsgrad der Wunde, bzw. der Verletzung und kann individuell vereinbart werden, indem die Fußpflegerin ein Angebot vorschlägt. Festgelegte Entschädigungsbeträge für bestimmte Verletzungen existieren nicht.
4.0 Haftung bei Beschädigung von Eigentum/Inventar
4.1 Haftung der Fußpflegerin
Die Fußpflegerin verpflichtet sich für einen entstandenen Sachschaden am Mobiliar des Kunden im vollen Umfang zu haften, wenn dieser fahrlässig durch, nicht jedoch zwangsweise während der Fußpflege entstanden ist. Ein Haftanspruch gegenüber dem Kunden entsteht auch dann, wenn Gegenstände des Kunden benutzt werden, die versehentlich kaputt gemacht werden, z. B. das Fallenlassen eines Wasserglases.
4.2 Haftung des Kunden
Der Kunde haftet im vollen Umfang für Beschädigungen am Eigentum der Fußpflegerin, wenn ein Sachschaden durch sein Verschulden entstanden ist.
4.3 Höhe des Haftanspruchs bei Sachschäden
Die Höhe des Haftanspruchs richtet sich nach den Grad der Beschädigung. Der Entschädigungswert muss grundsätzlich den Wert entsprechen, der für die Neubeschaffung des beschädigten Inventars erforderlich ist. Hierzu sind drei Vergleichsangebote vorzulegen. Das Angebot mit dem geringsten Wert, ist das Angebot, welches gezahlt werden muss. Eine Ausnahme hierzu ist nur dann zulässig, wenn bestimmte Gegenstände nicht verglichen werden können, da sie einzigartig oder anderswo nicht erhältlich sind. Emotionale Bindungen an Gegenstände können nicht ersetzt werden und sind aus diesem Grund nicht zu entschädigen. Das Bezahlen von Schmerzensgeld für einen entstandenen psychischen oder seelischen Schmerz ist auch dann nicht möglich, wenn es sich um den Verlust eines kostbaren Andenkens eines geliebten und bereits verstorbenen Menschen handelt. Wenn die Funktion eines beschädigten Gegenstands durch Reparatur wieder hergestellt werden kann, so ist vorrangig die Reparatur zu bezahlen, wenn diese günstiger ist, als eine Neubeschaffung/Neukauf.
5.0 Verpflichtung des/der Besucher (user) dieser Internetseite
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